Zu der vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann
angestoßenen Diskussion über die Beamtenpensionen hat der dbb
Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt klargestellt, dass sich der Staat als
Dienstherr nicht vor den berechtigten Ansprüchen seiner Beamtinnen und
Beamten verstecken könne.

„Ministerpräsident Kretschmann sieht die Stabilität der Staatsfinanzen
seines Landes durch Ausgaben für künftige Beamtenpensionen gefährdet und hat
deshalb seine Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, nach der Sommerpause
gemeinsam über die Beamtenversorgung nachzudenken. Das kann für jetzige wie
künftige Versorgungsempfänger nur eine Reform mit Minuszeichen erwarten
lassen“, sagte Dauderstädt in Berlin. „Vernünftigerweise haben die
Staatsregierungen in Wiesbaden und München schnell reagiert und
signalisieren, keinen solchen Bedarf zu sehen oder sich an solchen Runden
nicht zu beteiligen“, stellte der dbb Chef fest und verwies darauf, dass die
von Kretschmann benutzte Formulierung, bei den Pensionen handele es sich um
„versteckte Pensionslasten“ völlig unverständlich sei. „Der öffentliche
Dienst und seine Kosten sind durch die Personalhoheit der öffentlichen Hand
langfristig präzise vorhersehbar“, stellte Dauderstädt klar, „Versetzungen
in den Ruhestand sind keine Überraschungen für den Fiskus. Jeder ordentliche
Haushaltsvorstand pflegt, seine Verbindlichkeiten einzuplanen und bei seinem
Ausgabeverhalten zu beachten. Das gilt auch und erst recht für Vater Staat –
er kann sich nicht verstecken.“

Im Übrigen erinnerte Dauderstädt daran, dass zwar mit der Föderalismusreform
2006 Zuständigkeiten auch zu versorgungsrechtlichen Fragen auf die Länder
übergingen, der Kern der Beamtenversorgung aber nach wie vor
bundeseinheitlich in Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt und daher nicht
disponibel sei.

 

Quelle: dbb newsletter 070/2013 vom 29.07.2013

 
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