Wenn der politische Wille obsiegt …

 

die Deutsche Justiz-Gewerkschaft hat durch die Berichterstattung der Medien in der letzten Woche erfahren, dass ein erneuter Wechsel in der ohnehin sensiblen Abteilung III  im Ministerium der Justiz  geplant ist. Es soll zu einem Wechsel zwischen dem Abteilungsleiter I des Umweltministeriums und der Abteilungsleiterin III des Justizministeriums kommen.

 

Kurz nachdem die neuen Strafvollzugsgesetze in Kraft getreten waren, gab es dieses Jahr ohne erkennbaren Sachgrund bereits einen Abteilungsleitertausch im Ministerium. Dem damaligen Abteilungsleiter III, der für den Strafvollzug, die sozialen Dienste in der Justiz und die Fachaufsicht der Staatsanwälte zuständig war, wurde die Abteilung I übertragen und die damalige Abteilungsleiterin I in die Abteilung III „versetzt“. Dieser Wechsel, der schon damals auf Unverständnis stieß und Unruhe unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz verbreitete, ließ sich noch damit begründen, dass die Abteilungsleiterin III eine durchsetzungsstarke und zielstrebige ehemalige Staatsanwältin ist und deshalb mit Sachverstand und Kompetenz kontinuierlich die schwierigen Aufgaben in der Abteilung lösen kann. Nun sollte Arbeitsruhe in die Abteilung III kommen.

 

Weit gefehlt. Nach dem Willen des Justizministers Dr. Schöneburg soll die Abteilung III nun durch den  Nicht-Juristen Andrä übernommen werden.

 

Mit dieser Planung des erneuten Wechsels sorgt der Minister der Justiz erneut für Unruhe in seinem Haus, zumal er die Situation durch den geplanten Einsatz eines juristischen Laien im Herzstück seines Hauses ohne Not verschlechtert. So kann dem neuen Abteilungsleiter die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes als Anfänger nicht übertragen werden. Auch die nach den Medien geplante Übertragung der Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften auf den Staatssekretär lässt Zweifel an der Unabhängigkeit der brandenburgischen Justiz aufkommen. So ist gerade der Grundgedanke, dass die Fachaufsicht über die Verfolgungsbehörden, die immer wieder in politisch bedeutsamen Vorgängen Prüfungen vornimmt und über die Aufnahme von Ermittlungen zu entscheiden hat, möglichst auf unabhängige Ministerialbeamte übertragen werden sollte, durch die Übertragung auf den politisch ausgewählten Staatssekretär verletzt.    

 

Für die Deutsche Justiz-Gewerkschaft ist daher der vorgesehene Wechsel unter den Abteilungsleitern weder nachvollziehbar noch hinnehmbar.

 

Nicht der politische Wille, sondern die fachliche Eignung sollte Voraussetzung für die Besetzung von Stellen sein.

 

 

Sabine Wenzel