ÜBERLASTUNGSANZEIGE
Aus aktuellem Anlass weißt der Landesvorstand erneut auf folgendes hin:
Bei einer unverhältnismäßigen Arbeitsbelastung sollte diese unbedingt durch eine Überlastungsanzeige in schriftlicher Form dem Leiter der Dienststelle angezeigt werden. Dabei ist als Maßstab bei der Belastungsberechnung 1,0 Pebbsy = 100 % zugrundezulegen. Obwohl nicht unbedingt davon ausgegangen werden kann, dass auf Grund der Anzeig eine sofortige Entlastung erfolgt, können auf Grund der Überlastung entstehende Bearbeitungsfehler dem Anzeigenden nicht angelastet werden.