Liebe Kolleginnen und Kollegen,



der Landesvorstand hat in seiner heutigen Sitzung unter anderem folgende Beschlüsse gefasst, deren Umsetzungen unverzüglich eingeleitet werden.


1. Abschaffung des einfachen Dienstes als Laufbahngruppe


Der Landesvorstand beschließt, den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und alle im Landtag vertretenen Parteien zu bitten, sich für eine Änderung des Dienstrechtes bezogen auf die Laufbahnverordnung dahingehend einzusetzen, dass der einfache Dienst als Laufbahngruppe abgeschafft  und die Justizwachtmeister dem mittleren Dienst zugeordnet werden


Gründe: In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgaben der Justizwachtmeister in Qualität und Anforderungen stark verändert und sind mit denen der Jahre kurz nach der Einführung des Justizwachtmeisterdienstes in die Justiz unseres Landes nicht mehr vergleichbar.

Dem Anspruch dieser Berufsgruppe, dem mittleren Dienst zu geordnet zu werden, sind bereits viele Bundesländer gefolgt. Brandenburg sollte den anderen Ländern nicht nachstehen.



2.  Aufnahme von § 11 EUrlDbV in den TV-L


Die Bundesleitung der DJG möge beschließen und wird aufgefordert, sich bei der dbb Tarifunion dafür einzusetzen, dass in den Verhandlungen mit der TdL der § 29 TV-L (Arbeitsbefreiung) den beamtenrechtlichen Bestimmungen der Erholungs- und Dienstbefreiungsverordnung angepasst wird. Insbesondere ist der Absatz 4 § 11 (Dienstbefreiungen) EUrlDbV in Ergänzung des § 29 in den TV-L aufzunehmen:


Begründung:   Für die Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die insbesondere staatsbürgerlichen, wissenschaftlichen, beruflichen, politischen….Zwecken dienen, ist es möglich, dass der Dienstherr für die Beschäftigungsgruppe der Beamten Dienstbefreiungen nach § 11 Abs. 4 genehmigt. Für die Gruppe der Tarifbeschäftigten ist eine Dienstbefreiung analog den beamtenrechtlichen Bestimmungen ausgeschlossen, da  es dafür keine tarifrechtliche Grundlage (§ 29 TV-L) gibt.

Dies führt regelmäßig zu einer Ungleichbehandlung der Beschäftigtengruppen. Insbesondere für die von der DJG LV Brandenburg angeboten politischen Veranstaltungen wird den Beamten Dienstbefreiung erteilt und den nach den TV-L Beschäftigten verweigert. Diese Ungleichbehandlung ist den Beschäftigten nicht nur schwer zu vermitteln, sondern auch nicht hinnehmbar.



3. Presseerklärung zur Einstellung von Gerichtswachtmeistern


Aus einem Stellenpool sind 10 Stellen freigegeben zur externen Ausschreibung von Justizwachtmeistern. Bisher hat es jedoch noch keine Ausschreibung gegeben, da das Justizministerium seine Freigabebestätigung an das OLG noch nicht gegeben hat.

Die DJG gibt eine entsprechende Presseerklärung ab, wonach noch immer keine Ausschreibung für 10 Justizwachtmeister stattgefunden hat, obwohl es schon längst hätte passieren können.



Wer Nachfragen dazu hat, kann sich selbstverständlich an unsere Landesvositzende wenden.



ANDERE REDEN NUR  -- WIR HANDELN!



Zossen, 24. September 2011
 
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